Wer träumt nicht davon, ein schönes Andenken aus dem Urlaub mitzubringen?
Können Sie Ihrer Großmutter eine Korallenkette zurückbringen? Und einen Alpakapullover für Ihre Freundin? Der Handel mit Souvenirs bedrohter Arten gefährdet die Artenvielfalt. Bringen Sie lieber schöne Andenken als fragwürdige Gegenstände mit.
Souvenirs und Andenken, die wir empfehlen
- Lokale Handwerkskunst: Kaufen Sie direkt beim Handwerker. Somit haben Sie nicht nur ein Andenken, sondern auch eine ganze Geschichte zu erzählen!
- Gastronomische Produkte (die zugelassen sind): eine Flasche Pisco, Schokolade.
- Fotos der Orte und Personen, die Sie markiert haben.
- Ein von Ihnen geschriebenes Notizbuch mit Ihren eigenen Kommentaren und Gefühlen – was für ein schönes Andenken, an das Sie sich noch Jahre später erinnern werden. Sie können auch Eintrittskarten, Postkarten oder andere Dokumente beifügen.
Illegale und verbotene Souvenirs
Leider sind viele tierische und pflanzliche Produkte nicht unbedenklich. Hier finden Sie Informationen zu den gängigsten Souvenirs, wobei diese Seite keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Das internationale Handelsabkommen CITES schützt mehr als 35.000 vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, auch bekannt als Washingtoner Übereinkommen oder unter seinem Akronym CITES, ist ein internationales Handelsabkommen zum Schutz gefährdeter Arten. Seine 180 Vertragsstaaten verpflichten sich zu strengen Kontrollen des internationalen Handels mit mehr als 35.000 Tier- und Pflanzenarten. Ihr Ziel ist die nachhaltige Nutzung geschützter Tiere und Pflanzen. Die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten erfordert jeweils eine besondere Genehmigung.
CITES klassifiziert geschützte Arten nach drei Schutzgraden
Schutzgrad I – Arten, deren Handel einem allgemeinen Handelsverbot unterliegt
Schutzgrad I listet Arten auf, die vom Aussterben bedroht und auch durch den internationalen Handel gefährdet sind. Ihr Handel ist grundsätzlich verboten, mit Ausnahme von Exemplaren aus früherem Erwerb (vor der Aufnahme ihrer Art in die CITES-Anhänge, im Allgemeinen vor 1975 erworbene Exemplare), in Gefangenschaft geborenen Exemplaren, und nur unter Ausnahmebedingungen und vorbehaltlich einer Genehmigung zulässig und Exemplare, die für Zuchtprogramme in Zoos oder für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.
- Raubkatzenkrallen
- Raubkatzenknochen
- Fleisch von Walen und Meeresschildkröten
- Zubereitung von Meeresschildkröten
Schutzgrad II – Mit Zwangsgenehmigung zugelassene Souvenirs. Beispiele für Andenken, bei denen Vorsicht herrschen sollte
Schutzgrad II listet Arten auf, die in großem Umfang international gehandelt werden und deren Handel kontrolliert werden muss, um eine Übernutzung bestehender Populationen zu vermeiden. Der Handel mit diesen Tier- und Pflanzenarten und den daraus gewonnenen Produkten ist bewilligungspflichtig.
- Vikunja- und Guanakowolle
- Raubkatzenhäute
- Lebende Tiere
- Palo Santo-Extrakt
- Zubereitung von Schmetterlingen, Katzenhäuten, Schildkröten
- Rote, schwarze und harte Korallen
- Walknochen
- Holz und Holzschnitzereien
Schutzgrad III – In Peru zugelassene Souvenirs und Andenken
- Alpakawolle
- Muscheln
- Zubereitung von Rotfuchs
Verzichten Sie im Zweifelsfall auf den Kauf des begehrten Souvenirs oder wenden Sie sich wegen der Einfuhrbestimmungen an den WWF. Die illegale Einfuhr von Produkten geschützter Arten wird strafrechtlich verfolgt und mit Geldbußen bis zu einer Million Euro geahndet.
Weitere Informationen finden Sie in diesem sehr guten Ratgeber des WWF.